Neues Faltblatt vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Selbsthilfe bei chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren: neues Faltblatt für Bürger beim BBK

Gefahrstoffe von chemischer (C), biologischer (B) und radiologischer (R) Natur begegnen uns überall: in der Industrie, in Labors, in der Medizin, in der Forschung und auf Verkehrswegen. Trotz der hohen Sicherheitsstandards in Deutschland ist es nicht ausgeschlossen, dass beispielsweise bei Unfällen diese gefährlichen Stoffe freigesetzt werden. Wie sich Bürgerinnen und Bürger in einem solchen Fall verhalten sollten, um sich selbst zu schützen, darüber informiert ein neues Faltblatt des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Das Faltblatt „CBRN-Gefahren. Vorsorge und Selbsthilfe“ stellt in kurzer Form dar, welche Verhaltensweisen nach Eintritt einer Gefahr korrekt sind. Hierbei wird zwischen dem Aufenthalt im Freien, dem Aufenthalt im Gebäude und der Fahrt im Auto differenziert. Gefährliche Stoffe können als Gas oder Dampf auftreten, fest oder flüssig sein. Für Laien ist nicht zu erkennen, ob es gefährlich ist oder nicht. Daher ist es unbedingt notwendig bei Verdacht auf das Vorhandensein von Gefahrstoffen, die Rettungsleitstellen zu informieren und auf Radiooder
Lautsprecherdurchsagen zu achten.

Mit diesem Faltblatt entspricht das BBK seinem Anspruch auf einen ganzheitlichen Arbeitsansatz: Im Bundesamt werden Forschungsprojekte zum Bereich der CBRN-Gefahren durchgeführt;
ebenso stellt der Bund den Ländern Spezialfahrzeuge und umfangreiche Ausstattung zur Gefahrenabwehr zur Verfügung. 500 ABC-Erkundungskraftwagen und 450 Dekontaminationslastkraftwagen
für Personen bilden die Basis der Ausstattung. Prinzipiell kann überall in Deutschland eine nicht planbare CBRN-Gefahrenlage eintreten.
Innerhalb von zirka 30 Minuten nach der Alarmierung ist durch die bundesweite Verteilung die Verfügbarkeit eines ABC-Erkundungskraftwagen beziehungsweise eines Dekontaminationslastkraftwagen für Personen an der Einsatzstelle gewährleistet.

Das Faltblatt ist auf der Internetseite des BBK www.bbk.bund.de kostenfrei bestellbar und steht auch zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung BBK vom 17. Juni 2009

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