Feuerwehr-Führerschein: Bayern setzt Maßstäbe

DFV begrüßt schnelle Umsetzung / Erste Fahrerlaubnisse überreicht

Berlin – “Schnell und sinnvoll umgesetzt” – so loben Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), und Alfons Weinzierl, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes Bayern, den Feuerwehr-Führerschein, der den bundesweit ersten beiden Feuerwehrangehörigen – Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Altenbuch aus dem bayrischen Landkreis Dingolfing-Landau – nun überreicht wurde. Gut einen Monat nachdem der Bundesrat die geänderte Fahrerlaubnisverordnung beschlossen hatte, setzte Bayern als erstes Bundesland den Feuerwehr-Führerschein in die Praxis um.

Auf Initiative der bayrischen Feuerwehren und mit breiter Unterstützung aus den Ländern hatte der DFV am “Runden Tisch” des Bundesverkehrsministeriums den Feuerwehr-Führerschein erreicht. “Vor allem für die rund 2.500 Freiwilligen Feuerwehren in Bayern, die Tragkraftspritzenfahrzeuge unterhalb der 7,5-Tonnen-Grenze besitzen, führt dies zu einer echten Entlastung”, erklärt Weinzierl.

Die Gesetzesänderung ermöglicht bis 4,75 Tonnen eine interne Ausbildung und Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch reguläre Fahrschulen. Die Landesregierungen sind ermächtigt, Inhalt und Durchführung der Ausbildung und Prüfung zum Erwerb einer einfachen Fahrberechtigung für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,75 Tonnen durch Rechtsverordnung zu regeln.

Der Feuerwehr-Führerschein ist eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen. Feuerwehrangehörige, die diese erwerben wollen, müssen seit mindesten zwei Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen und eine entsprechende Ausbildung sowie eine praktische Fahrprüfung absolvieren. Auf eine gesonderte theoretische Prüfung wird verzichtet.

“Unser dauerhaftes Ziel bleibt die Anerkennung der Feuerwehr als Teil des Katastrophenschutzes im Sinne der Europäischen Führerscheinrichtlinie und darauf beruhend eine generelle Befreiung bis 7,5 Tonnen”, resümiert Kröger.

Quelle: DFV-Presseinformation Nr. 75/2009 vom 1. Dezember 2009