PM Nr. 29 – 10. April 2012 “Rauchmelder – Nachrüstpflicht endet im Juli”

Rauchmelder mit einem Teil des Lieferumfangs. Bild: Feuerwehr Otterberg
Rauchmelder mit einem Teil des Lieferumfangs. Bild: Feuerwehr Otterberg

Otterberg – Zum diesjährigen Rauchmeldertag am 13. April weist die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Otterberg darauf hin, dass im kommenden Juli die Nachrüstpflicht für Rauchmelder in bestehenden Wohnungen enden wird. 2007 hatte der rheinland-pfälzische Gesetzgeber diese fünfjährige Übergangsfrist in die Landesbauordnung aufgenommen. Bereits seit 2003 müssen die Warngeräte in Neubauten installiert werden. Vorgeschrieben ist die Installation von mindestens einem Rauchmelder jeweils in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.

Die Feuerwehr empfiehlt, soweit noch nicht geschehen, die kleinen Lebensretter in der eigenen Wohnung nachzurüsten. Mit wenigen Handgriffen sind die Rauchmelder installiert. Schrauben und Dübel liegen in der Regel dem Gerät bei. Bei der Installation sind folgende Punkte zu beachten:

  • Rauchmelder immer an der Zimmerdecke befestigen. Rauch steigt nach oben.
  • Gerät in der Raummitte oder mindestens 50 Zentimeter von den Wänden entfernt anbringen.
  • Rauchmelder stets in waagrechter Position befestigen. Dies gilt auch bei Dachschrägen.
  • Die Nähe von Luftschächten oder starker Zugluft meiden.

Zuverlässige Rauchmelder sind im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen oder bei Brandschutzfirmen erhältlich. Jedoch sollte man nur Rauchmelder mit einem CE-Zeichen, der Angabe “EN 14604” und dem Vds-Prüfzeichen kaufen. Dadurch ist garantiert, dass das Gerät geprüft und qualitativ einwandfrei ist.

Neues Qualitätszeichen für Rauchmelder in Langzeiteinsatz

Für Rauchwarnmelder in privaten Haushalten gibt es seit Herbst 2011 ein unabhängiges Qualitätszeichen. “Q” kennzeichnet qualitativ hochwertige Rauchmelder für den Langzeiteinsatz in privaten Wohnungen. Damit wird die Suche nach einem langlebigen Produkt zum Kinderspiel. Ähnlich wie andere Gütesiegel garantiert “Q” den Verbrauchern, dass ein Rauchmelder ausgewählte Qualitätskriterien erfüllt. Zum Beispiel gewährleisten alle ausgezeichneten Produkte eine mindestens zehnjährige Lebensdauer von Batterie und Rauchwarnmelder.

Weitere Informationen zum Thema “Rauchmelder” im Internet unter: www.rauchmelder-lebensretter.de

Diesjähriges Motto: Auch Spürnasen riechen keinen Rauch im Schlaf!

In diesem Jahr weist der bundesweite Rauchmeldertag unter dem Motto “Auch Spürnasen riechen keinen Rauch im Schlaf!” besonders auf die Gefahr eines Brandes in der Nacht hin: Ein schlafender Mensch wird nicht durch Rauch geweckt!

Rauchmelder schaffen hier Abhilfe, indem sie mit durchdringendem Alarmton warnen. Neben einer Plakataktion gibt es auch einen Zeichentrickfilm. Kurzlink: https://feuerwehr-otterberg.de/?p=43904

Rauchmelder mit einem Teil des Lieferumfangs. Bild: Feuerwehr Otterberg
Rauchmelder mit einem Teil des Lieferumfangs. Bild: Feuerwehr Otterberg
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