Bekanntmachung (Wahl eines stellvertretenden Wehrführers)

Symbolbild Wahlen

Bekanntmachung gem. § 14. Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2008 (GVBl. S. 99);

Wahl eines stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Otterberg, Feuerwehreinheit Niederkirchen, im Feuerwehrhaus Niederkirchen

Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 LBKG sind der Führer einer örtlichen Feuerwehrwehreinheit (Wehrführer) und sein Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit zu wählen.

Es ergeht daher hiermit Einladung zur Wahl eines stellvertretenden Wehrführers der Feuerwehreinheit Niederkirchen für Mittwoch, 8. August 2012, 19.00 Uhr, in das Feuerwehrhaus Niederkirchen.
Diese Wahl findet gemäß § 14 Abs. 2 LBKG in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) durch den Bürgermeister oder einen Beauftragten einzuladen ist.

Wahlberechtigt sind neben den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr – Feuerwehreinheit Niederkirchen – auch die Angehörigen der Jugendfeuerwehr aus der örtlichen Feuerwehreinheit Niederkirchen, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die Wahl erfolgt mittels Stimmzetteln in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.

gez. Hans-Peter Keller, 1. Beigeordneter