Brandschutz sichert deutsche Diskothekenbesucher

Experten erläutern Vorschriften in Deutschland: Strenge Auflagen an Pyrotechnik

Logo "Deutscher Feuerwehrverband e.V." (DFV)

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Berlin – Nach dem tragischen Brand in einer brasilianischen Diskothek mit mehr als 230 Toten weisen Hartmut Ziebs, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), und Jochen Stein, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF Bund), auf die Sicherheit in Versammlungsstätten in Deutschland hin: “Wenn alle Vorschriften eingehalten werden, kann ein solches Unglück hier nicht eintreten.”

Hartmut Ziebs, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (Foto: Katrin Neuhauser/DFV)
Hartmut Ziebs, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (Foto: Katrin Neuhauser/DFV)

So ist beispielsweise die Verwendung von Pyrotechnik, die in Santa Maria möglicherweise brandauslösend war, in Deutschland prinzipiell nicht gestattet oder nur unter sehr strengen Auflagen erlaubt: “Jedes Detail, vom funkensprühenden Spezialeffekt bis zur flammenden Fackel, muss genauestens mit der jeweiligen Brandschutzdienststelle abgestimmt sein”, erläutert Stein: “Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände muss durch eine nach Sprengstoffrecht geeignete Person überwacht werden. ”

Zudem stellt der Vorbeugende Brandschutz weitere Voraussetzungen an die Räumlichkeiten: “Die Dekoration darf nur schwer entflammbar sein – dies erschwert die Brandausbreitung erheblich”, erklärt Ziebs. Auch die Flucht- und Rettungswege sind klar definiert:

  • Es müssen immer zwei Rettungswege in möglichst entgegengesetzte Richtung vorhanden sein.
  • Die Breite der Rettungswege ist an die Besucherzahl anzupassen (1,20 Meter pro 200 Personen; bei 2.000 Personen also insgesamt 12 Meter)
  • Die Länge der Rettungswege darf grundsätzlich 30 Meter nicht überschreiten.
  • Dekoration in Treppenräumen darf nicht brennbar sein (nur bei installierten Löschanlagen auch normal entflammbar).

“Es ist besonders wichtig, dass alle Vorschriften auch eingehalten werden. Dies gilt vor allem auch für die Betriebsvorschriften, die der Betreiber einzuhalten hat – hierzu erfolgen regelmäßig Kontrollen durch Bauaufsichten und Feuerwehren”, berichten die Experten. Die Regelungen gelten verbindlich für Discotheken ab 200 Besucherplätzen. AGBF-Vorsitzender Stein und DFV-Vizepräsident Ziebs appellieren auch an die Aufmerksamkeit der Discothekenbesucher: “Achten Sie darauf, dass Notausgänge nicht versperrt sind und versuchen Sie, sich die Lage des nächsten Rettungsweges einzuprägen!”

Quelle: DFV-Presseinformation Nr. 05/2013 vom 28. Januar 2013