Hintergrund: Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz

Seit 1953 Auszeichnung für hervorragende Leistungen im Brandschutz

Logo "Deutscher Feuerwehrverband e.V." (DFV)

Logo “Deutscher Feuerwehrverband e.V.” (DFV)

Berlin/Fulda – “In Würdigung hervorragender Leistungen auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens” verleiht der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz an Feuerwehrangehörige, die sich durch besonders mutiges Verhalten im Feuerwehreinsatz oder die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr ausgezeichnet haben. Auch weitere herausragende Leistungen wie langjähriges, außergewöhnliches Engagement für die Feuerwehren werden damit honoriert.

Diese Ehrung für entschlossenen, vielfältigen Einsatz wurde am 26. Februar 1953 unter der Ägide des damaligen DFV-Präsidenten Albert Bürger in den Stufen Gold und Silber gestiftet. Mit Erlass durch den Bundespräsidenten von 1958 ist sie eine staatlich anerkannte Auszeichnung. In der Amtszeit des aktuellen DFV-Präsidenten Hans-Peter Kröger wurde die Auszeichnung im Jahr 2011 um die Bronzestufe erweitert, um so den Veränderungen der Engagementformen Rechnung zu tragen.

255 Feuerwehrangehörige wurden bislang mit der Bronzestufe ausgezeichnet. Das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber wurde an circa 29.100 Feuerwehrangehörige verliehen. Die Ehrung in Gold haben seit 1953 rund 5.400 Engagierte erhalten.

Weitere Informationen zu den Auszeichnungen des Deutschen Feuerwehrverbandes gibt es online unter www.feuerwehrverband.de/auszeichnungen.html.

Quelle: DFV-Presseinformation Nr. 12/2013 vom 26. Februar 2013