Als Fortbildung muss jährlich mindestens eine Übung unter Einsatzbedingungen mit dem Chemikalienschutzanzug durchgeführt werden, sofern kein Einsatz unter Chemikalienschutzanzug erfolgt ist.
Diese Bestimmung ist in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 Atemschutz [pdf-Datei] verankert. Um diese Vorgabe zu erfüllen führten vier Atemschutzgeräteträger, die auch einen Chemikalienschutzanzug (CSA) tragen dürfen, eine rund vierstündige Fortbildung am Samstag, 6. April, im Feuerwehrhaus Otterberg durch.
Zuerst wurde das korrekte Anlegen eines CSAs behandelt. Danach führten die CSA-Träger zwei Übungen durch. Während der ersten Übung musste jeweils “ein Trupp”, also zwei Personen, folgende Aufgaben absolvieren:
- vier Schaummittelkanister über ein Hindernis transportieren
- kleine Muttern vom Boden aufheben
- einen Schlauch aufrollen
- vorgegebene Knoten und Stiche fertigen
- Muttern auf einen Gewindestab schrauben
- Wasserwerfer aufbauen
Die Aufgaben der zweiten Übung waren:
- ein Auffangbecken aufbauen
- Umfüllpumpe mit Zubehör herrichten
- auslaufender Gefahrstoff aus dem Auffangbecken zurück in einen Tank pumpen
Zwischen den Übungen pausierten die CSA-Träger für eine Stunde, da diese Unterbrechung vorgeschrieben ist – egal ob Übung oder Einsatz. Mit den beiden Übungen sollte zum einen die Kommunikation trainiert werden. Nur mittels Funk kann die Verständigung zwischen den CSA-Trägern sichergestellt werden. Zum anderen sollte die die eingeschränkte Bewegungsfreiheit geübt werden.
Weitere Übungen sind für die CSA-Träger in diesem Jahr vorgesehen.