DFV erreicht höheren Freibetrag für Funktionsträger

Bundesrat stimmt zu: Bis zu 2.400 Euro Entschädigung im Jahr steuerfrei

Logo "Deutscher Feuerwehrverband e.V." (DFV)

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Berlin – Führungskräfte, Gerätewarte sowie andere Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren können künftig pauschale Aufwandsentschädigungen bis zu 2.400 Euro jährlich steuerfrei erhalten. Dafür hat sich der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) erfolgreich eingesetzt.

“Die Anhebung des Freibetrages erspart Tausenden ehrenamtlich engagierten Feuerwehrleuten zusätzlichen bürokratischen Aufwand, weil sie bis zu dieser Grenze zum Beispiel keine Belege sammeln oder Fahrtenbücher führen müssen, um ihre Auslagen nachzuweisen”, betont DFV-Präsident Hans-Peter Kröger.

DFV-Präsident Hans-Peter Kröger (Foto: Katrin Neuhauser/DFV)
DFV-Präsident Hans-Peter Kröger (Foto: Katrin Neuhauser/DFV)

Der bisherige jährliche Freibetrag für Entschädigungen aus öffentlichen Kassen steigt damit um 300 Euro und wird der so genannten Übungsleiterpauschale angepasst. Diese war bereits durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes rückwirkend zum 1. Januar 2013 angehoben worden. Dies gilt jetzt auch für pauschale Aufwandsentschädigungen der Kommunen an Feuerwehrangehörige nach Paragraph 3 Nummer 12 Einkommensteuergesetz.

Der Bundesrat hat bei seiner heutigen Sitzung einer entsprechenden Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien durch die Bundesregierung zugestimmt. Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie die Bundesminister für Inneres und der Finanzen hatten die Initiative des DFV unterstützt. “Für diese Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements in den Feuerwehren danken wir allen sehr, die sich dafür eingesetzt haben”, sagt DFV-Präsident Kröger.

Mit den pauschalen Entschädigungen werden etwa Fahrten zu Einsätzen und Dienstveranstaltungen, Besprechungen, Lehrgängen und Untersuchungen sowie Aufwendungen für Fachliteratur, Porto, Telefonkosten und dienstlich genutzte Computer, Verpflegungsmehraufwand oder Reinigungskosten erstattet.

Quelle: DFV-Presseinformation Nr. 36/2013 vom 5. Juli 2013