PM Nr. 44 – 20. August 2017 “Feuerwehr startet mit Arbeitsgemeinschaft ins neue Schuljahr”

Otterberg – Mit einer eigenen Arbeitsgemeinschaft (AG) starten die Feuerwehren Otterbach und Otterberg ins Schuljahr 2017/2018. Am Donnerstagnachmittag, 17. August, stellten Peter Szombach und Jörg Tremmel den Schülerinnen und Schülern der Bettina von Arnim Integrierte Gesamtschule Otterberg (IGS) das Projekt vor. Auf dem Schulhof demonstrierten sie am Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) der Wallonenstadt die unterschiedlichen Aufgaben der Wehren. Neben Tremmel, Wehrführer der Feuerwehr Otterberg und Szombach, stellvertretender Wehrführer der Feuerwehr Otterbach, werden insgesamt vier weitere Kameraden der beiden Wehren in der AG mitwirken.

Die Themen werden unter anderem sein: Was ist zu beachten, wenn man zu einem Verkehrsunfall hinzukommt? Die unterschiedlichen Brandarten und die richtige Wahl des Feuerlöschers. Außerdem werden die beiden Feuerwehrhäuser in Otterbach und Otterberg sowie die Integrierte Leitstelle Kaiserslautern besichtigt.

Die Themen orientieren sich am Brandschutzhelfer, den die Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss auf Wunsch auch bestätigt bekommen. Sie unterstützen in Unternehmen den Brandschutzbeauftragten, bekämpfen Entstehungsbrände und weisen bei einem Einsatz die Feuerwehr ein. Der Brandschutzhelfer wird vom Arbeitgeber bestellt. Der Nachweis dieser Kenntnisse kann beispielsweise bei der Suche eines Ausbildungsplatzes von Vorteil sein.

Maximal 15 Jugendliche der 5. bis 8. Jahrgangsstufen können daran teilnehmen. In den Tagen nach der Vorstellung werden die vier AGs eingeteilt. Die Feuerwehr-AG wird für ein halbes Jahr jeweils donnerstags für 90 Minuten nach dem regulären Unterricht durchgeführt. Zum Schulhalbjahr startet die AG mit neuen Teilnehmern. Feuerwehr und Schule haben zunächst nur für ein Jahr einen Vertrag geschlossen.

Bei der Vorstellung sagten einige Schülerinnen und Schüler, dass sie bereits einer Jugendfeuerwehr angehören. Anfang Juni hatte die IGS bei der Feuerwehr angefragt, ob die Mitwirkung an einer AG besteht.

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