Bekanntmachung

Wahl eines Wehrführers und ggfls. stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Mehlbach

Symbolbild

Bekanntmachung gem. § 14. Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02. November 1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. März 2013 (GVBl. S. 113);

Wahl eines Wehrführers und ggfls. stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Mehlbach, im Feuerwehrhaus Mehlbach.

Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 LBKG sind der Führer einer örtlichen Feuerwehrwehreinheit (Wehrführer) und sein Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit zu wählen. Es ergeht daher hiermit Einladung zur Wahl eines Wehrführers und ggfls. eines stellvertretenden Wehrführers der Feuerwehreinheit Mehlbach für Montag, 13. November 2017, 19.30 Uhr, in das Feuerwehrhaus Mehlbach.

Diese Wahl findet gemäß § 14 Abs. 2 LBKG in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) durch den Bürgermeister oder einen Beauftragten einzuladen ist.

Wahlberechtigt sind alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Mehlbach.

Die Wahl erfolgt mittels Stimmzetteln in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.

Gez. Harald Westrich, Bürgermeister

Quelle: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, Ausgabe Nr. 41 vom 12. Oktober 2017